Onboarding-Verfahren für politisch exponierte Personen (PEPs)
Die IFB nimmt politisch exponierte Personen als Kunden an. Im Einklang mit FATF-Empfehlung 12 erfordert jede PEP-Beziehung eine verstärkte Sorgfaltsprüfung, die Zustimmung eines Mitglieds der Führungsebene, die Feststellung der Herkunft des Vermögens und der Herkunft der Mittel sowie eine verstärkte laufende Überwachung. Innerhalb dieses Rahmens bieten wir diskreten, professionellen und persönlichen Service.

„Wo andere Banken nur Risiken sehen, erkennen wir Potenzial. Politisch exponierte Personen verdienen keinen Ausschluss, sondern eine sorgfältige, diskrete und strukturierte Partnerschaft.“

1. Bevollmächtigte Vertreter und vertrauenswürdige Intermediäre
Benannte Vertreter:
Über die direkte Einreichung durch den Kunden hinaus berücksichtigen wir, dass politisch exponierte Personen (PEP) häufig über vertraute Mittelspersonen tätig werden: etwa Familienangehörige, persönliche Assistenten, Treuhänder, Gesellschaftssekretäre oder beauftragte Vermögensverwalter. IFB lässt die Einreichung von Unterlagen durch diese bevollmächtigten Vertreter zu, sofern deren Vertretungsbefugnis eindeutig nachgewiesen ist. Als geeignete Nachweise gelten beispielsweise eine notariell beglaubigte Vollmacht, ein förmliches Bestellungsschreiben des Treuhänders, Beschlüsse des Vorstands bzw. Verwaltungsrats bei Unternehmensvertretern oder ein rechtliches Mandat, das die Berechtigung der bevollmächtigten Person zum Handeln im Namen des Kunden belegt.
Wirtschaftlich Berechtigte und Treuhänder:
Werden die Vermögenswerte des Kunden in Trusts oder anderen komplexen Eigentumsstrukturen gehalten, kann der Trustee oder ein vergleichbar befugter Treuhänder die erforderlichen Unterlagen vorlegen. In diesen Fällen muss der Trustee Folgendes vorlegen:
Offizielle Trust-Dokumente: Nachweis über das Bestehen des Trusts (etwa die Trusturkunde), die Bestellung des Trustees sowie Angaben zu den Begünstigten und den Errichtern (Settlors).
- Überprüfung der Identität des Treuhänders: Beglaubigte Ausweisdokumente des Treuhänders oder des Zeichnungsberechtigten.
- Nachweis der Herkunft des Vermögens innerhalb des Trusts: Geprüfte Jahresabschlüsse, Anlagehistorien oder überprüfbare Unternehmensunterlagen, die die Finanzierungsquellen des Trusts belegen.
- Professionelle Berater (z. B. Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer): Sofern eine PEP es vorzieht, einen Rechtsberater oder Finanzberater mit der Koordination der Einreichung zu betrauen, wird IFB nach Eingang einer schriftlichen Bevollmächtigung des Kunden unmittelbar mit diesem in Kontakt treten. Dies verringert den administrativen Aufwand für den Kunden und stellt sicher, dass sämtliche Unterlagen gesammelt und in sich stimmig vorgelegt werden.
2. Strenge Identitätsprüfung
Primäre Identifikationsanforderungen: Kunden oder bevollmächtigte Vertreter müssen ein qualitativ hochwertiges, amtlich ausgestelltes Lichtbilddokument vorlegen, beispielsweise einen Reisepass oder einen nationalen Personalausweis. Wir bitten darum, dass diese Dokumente von einem Notar, einem zugelassenen Rechtsanwalt oder einem vertrauenswürdigen Angehörigen eines freien Berufs in der Rechtsordnung des Kunden als beglaubigte Kopien bestätigt werden. Digitale Scans müssen klar lesbar sein, dürfen keine Sichtbehinderungen aufweisen und müssen sämtliche auf dem Originaldokument sichtbaren Sicherheitsmerkmale erkennen lassen.
Zweites Identifikationsdokument: Reicht ein einzelnes Ausweisdokument nicht aus, kann IFB ein zweites Identifikationsdokument verlangen (z. B. einen Führerschein oder ein amtliches Ausweisdokument), ebenfalls beglaubigt. Dieser Schritt ist häufig erforderlich, wenn das primäre Ausweisdokument aus einer Rechtsordnung mit eingeschränkter Verifizierungsinfrastruktur stammt.
Biometrische Verifizierung (sofern anwendbar): Soweit zulässig und zweckmäßig, können wir fortschrittliche digitale Identitätsprüfverfahren einsetzen. Dazu können sichere Videogespräche zählen, in denen der Kunde (oder sein Bevollmächtigter) seinen Ausweis vorzeigt und Verifizierungsfragen beantwortet, oder der Einsatz sicherer biometrischer Prüfungen (z. B. ein Gesichtsabgleich mit dem vorgelegten Ausweis). Diese Option wird nur mit Einwilligung des Kunden angeboten und soll die Identitätsprüfung vereinfachen und dabei die Privatsphäre wahren.
Abgleich mit öffentlichen Registern und Datenbanken: Im Rahmen unseres Überprüfungsverfahrens gleicht die IFB Identitätsangaben mit anerkannten internationalen Datenbanken, Sanktionslisten und Verzeichnissen politisch exponierter Personen ab. Zudem ziehen wir amtliche öffentliche Register heran (Wählerverzeichnisse, staatliche Verzeichnisse, öffentliche Register wirtschaftlich Berechtigter), um die Echtheit der übermittelten Identitätsangaben und Funktionen zu bestätigen.
3. Akzeptable Unterlagen als Wohnsitznachweis
Wohnsitznachweis bei Privatpersonen: In der Regel verlangen wir eine aktuelle Nebenkosten- oder Versorgerrechnung, einen Kontoauszug oder ein behördliches Schreiben, aus dem die aktuelle Wohnanschrift des Kunden hervorgeht. In bestimmten Fällen können auch offizielle Unterlagen einer anerkannten globalen Institution (z. B. einer Steuerbehörde oder eines nationalen Gesundheitssystems) als Nachweis dienen.
Adressnachweis über Vertreter: Hat eine PEP ihren Wohnsitz überwiegend außerhalb des Staates ihrer Staatsangehörigkeit oder übt sie ihre Geschäftstätigkeit von mehreren Wohnsitzen aus, können bevollmächtigte Vertreter entsprechende Adressnachweise einreichen. Wickelt beispielsweise der persönliche Sekretär der PEP die gesamte Korrespondenz über ein förmliches Büro ab, sind Unterlagen zulässig, die die Gültigkeit des Büros und dessen Verbindung zum Kunden belegen.
Bestätigung des Wohnsitzes im Ausland: Bei PEPs mit komplexen internationalen Verflechtungen kann IFB lokale Prüfunternehmen im Wohnsitzland des Kunden einschalten, um die Adresse zu bestätigen. Dieser Schritt erfolgt nur mit Kenntnis und Einwilligung des Kunden.
4. Überprüfung der Herkunft des Vermögens und der Mittel
Unmittelbare Unterlagen vom Kunden oder Vertreter: Unterlagen zum Nachweis der Herkunft des Vermögens des Kunden können beispielsweise sein:
- Arbeitsverträge und Gehaltsabrechnungen (für Personen in einem regulären Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen Dienst oder in einem Unternehmen).
- Kaufverträge über Immobilien, Beteiligungen oder andere wesentliche Vermögenswerte.
- Nachlassunterlagen oder Erbscheine.
- Geprüfte Jahresabschlüsse der operativen Unternehmen des Kunden.
Externe Verifizierung und Gutachten: Wenn die Herkunft der Mittel komplex ist (z. B. aus mehreren Rechtsordnungen, komplizierten Gesellschaftsstrukturen oder langfristigen Anlagevehikeln stammend), kann IFB weitere Verifizierungen verlangen. So kann beispielsweise ein Wirtschaftsprüfer oder eine renommierte Prüfungsgesellschaft, die bereits für die PEP tätig ist, die Rechtmäßigkeit der Finanzquellen schriftlich bestätigen. Bevollmächtigte Vertreter wie Rechtsberater oder Dienstleister für Gesellschaften unterstützen diese Prozesse häufig, indem sie solche Bestätigungen zusammentragen und vorlegen.
5. Umgang mit sensiblen und komplexen Situationen
Sprachliche und kulturelle Besonderheiten: Liegen die Unterlagen der politisch exponierten Person (PEP) in einer international wenig verbreiteten Sprache vor, verlangt IFB eine beglaubigte Übersetzung. Vertrauenswürdige Mittelspersonen wie Rechtsanwälte oder amtliche Übersetzer können dies im Auftrag des Kunden übernehmen, um Verzögerungen zu vermeiden.
Verschärfte Überprüfung in Sonderfällen: Bestimmte PEP-Kunden können Funktionen in Regionen innehaben, in denen die öffentlichen Registersysteme weniger belastbar sind. In diesen Fällen wird IFB:
- Holen Sie unabhängige Rechtsgutachten ein, die die Position und die Stellung des Kunden bestätigen.
- Internationale Ermittlungsverfahren nutzen, um Angaben zur politischen Exponiertheit und zur Vermögensstruktur des Kunden zu bestätigen.
- Zusammenarbeit mit Botschaften oder Konsulaten, sofern angemessen und nur mit Zustimmung des Kunden.
6. Geringere Belastung des Kunden durch klare Anleitung
Persönlicher Kundenberater (Relationship Manager, RM): Ihr RM bleibt Ihre erste Anlaufstelle und erläutert jede Dokumentenanforderung. Er kann die einfachsten Wege zur Verifizierung von Identität oder Vermögen vorschlagen – sei es durch direkte Einreichung, über einen anerkannten Notar oder unter Rückgriff auf die Ressourcen eines Rechtsberaters.
Checklisten und Vorlagen: IFB stellt bevollmächtigten Vertretern Checklisten und Dokumentationsvorlagen zur Verfügung. Dies stellt sicher, dass die erforderlichen Angaben geordnet und präzise zusammengestellt werden, wodurch die Wahrscheinlichkeit wiederholter Nachfragen sinkt.
7. Abschluss des Onboardings und der Zahlungen
Bestätigung des Abschlusses: Sobald Compliance die Prüfung von Identität, Anschrift, Herkunft des Vermögens und Herkunft der Mittel abgeschlossen hat und die Geschäftsleitung die Geschäftsbeziehung genehmigt hat, bestätigt IFB das Onboarding schriftlich und übermittelt detaillierte Aktivierungsanweisungen.
Kontoaktivierungsgebühr:
Kunden sind verpflichtet, eine nicht erstattungsfähige Kontoaktivierungsgebühr in Höhe von 25.000,00 € (fünfundzwanzigtausend Euro) zu entrichten. Mit dem nachstehenden Rechner können Sie den Betrag in eine andere Währung umrechnen.
Kontoaktivierungsgebühr
| Gebühr | Betrag (EUR) |
|---|---|
| Kontoaktivierungsgebühr (nicht erstattungsfähig) | €25,000 |
Die Zahlung muss innerhalb von 72 Stunden nach Annahme über einen der folgenden Kanäle erfolgen:
- SWIFT-Überweisungen (pacs.008-Kundenüberweisungen, Prioritätszahlungen).
- RTGS-Systeme (Fedwire, T2, CHAPS, SIC usw.).
- RTP-Systeme (Echtzeit-Abwicklungsnetzwerke in zulässigen Rechtsordnungen).
- Genehmigte Kryptotransfers an die von der IFB benannten Wallet-Adressen.
- Alternative Methoden (Schecks, Zahlungsanweisungen, Bareinzahlungen, nicht verifizierte Überweisungen) werden nach unseren KYC- und AML-Protokollen nicht akzeptiert.
Mindestguthaben-Anforderung:
Nach der Aktivierung müssen Kunden das erforderliche Mindestguthaben überweisen und zwölf (12) Monate lang halten, damit das Konto ordnungsgemäß geführt bleibt:
- 200.000 EUR für Firmenkonten.
- 100.000 EUR für Privatkonten.
Mit dem nachstehenden Rechner können Sie die Beträge in eine andere Währung umrechnen.
Mindestguthaben
| Kontoart | Mindestguthaben (EUR) |
|---|---|
| Privatkonto | €100,000 |
| Firmenkonto | €200,000 |
Dieses Mindestguthaben kann über dieselben sicheren Kanäle wie oben beschrieben überwiesen werden:
- SWIFT,
- RTGS (Fedwire, T2 usw.),
- RTP,
- Genehmigte Krypto-Transfers,
- Dafür vorgesehene Kartenkanäle (Aufladungen per Kreditkarte über unser sicheres Portal).
8. Laufende Überwachung und regelmäßige Überprüfung
Langfristige Betreuung der Geschäftsbeziehung: Nach dem Onboarding unterliegen PEP-Konten gemäß den aufsichtsrechtlichen Anforderungen einer verstärkten laufenden Überwachung und regelmäßigen Überprüfungen. Bei diesen routinemäßigen Überprüfungen können bevollmächtigte Vertreter jederzeit erforderliche Aktualisierungen einreichen – etwa zu Adressänderungen, politischen Funktionen oder Trust-Strukturen –, damit alle Unterlagen aktuell und korrekt bleiben.
Zusammenfassung
Bei IFB verstehen wir, dass die Verwaltung des Vermögens politisch exponierter Personen über den Einzelnen hinausgeht und die langfristige Sicherheit der Familie und ihres Erbes umfasst. Entsprechend werden die uns anvertrauten Mittel mit einem klaren Bekenntnis zu Compliance, Vertraulichkeit und treuhänderischer Verantwortung verwaltet.
Unsere Strukturen können, vorbehaltlich des anwendbaren Rechts und der Vorschriften zu PEPs, die für Familienangehörige und bekanntermaßen nahestehende Personen weiterhin gelten, die Familie, die Erben und die benannten Begünstigten des Kunden absichern.
Der PEP-Onboarding-Prozess der IFB ist gründlich und zugleich entgegenkommend gestaltet. Indem wir bevollmächtigten Vertretern – Treuhändern, Familienangehörigen, persönlichen Assistenten, Rechtsberatern – gestatten, Unterlagen im Namen des Kunden einzureichen, und mehrere Wege zur Identitäts- und Vermögensprüfung anbieten, vereinfachen wir einen mitunter komplexen Vorgang. Dabei wenden wir durchgängig strenge Standards in Bezug auf Sicherheit, Compliance und Diskretion an und stellen sicher, dass die besonderen Umstände des PEP professionell, effizient und mit der gebotenen Sensibilität behandelt werden.
Das vollständige Verzeichnis der Gebühren, Provisionen und Margen ist unter Gebühren, Provisionen und Margen veröffentlicht.



